| |||||||||||| | | |||||||||||| | 2.2 Die Beschwerdegegnerin 1 weist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Gemeinde Glarus Süd hin. Indem die Aussichtsplattform nicht mehr auf dem Gipfel zu stehen komme, sondern etwas nach unten versetzt werde, werde dem Landschaftsschutz Genüge getan. Die von den Beschwerdeführerinnen vorgeschlagenen Alternativstandorte seien nicht zielführend und widersprächen dem Projektkonzept. Der Rundumblick über die Alpenlandschaft lasse sich nur realisieren, wenn die Aussichtsplattform am Schabellgipfel erstellt werde. Auch Gebiete ausserhalb der Bauzonen dürften touristisch erschlossen werden.