Die Brücke sei auch aufgrund der bereits bestehenden attraktiven Kretenwegführung nicht nötig. Der Kretenweg würde abgewertet, wenn eine technische Brückenstruktur, die keine Brückenfunktion habe, hineingebaut würde. Die Brücke diene nicht der Aussicht auf die Tektonikarena, sondern primär dem Erlebnis des Abgrunds, der zudem nicht sehr gross sei. Es sei fraglich, ob ein Bedarf bestehe. Jedenfalls seien aber an die Standortgebundenheit hohe Anforderungen zu stellen, welche vorliegend nicht erfüllt seien. Schliesslich habe der Beschwerdegegner 4 das öffentliche Interesse am Schutz der Landschaft und am Wildschutz nur ungenügend berücksichtigt. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 2.2