Das Verwaltungsgericht zeigte den Parteien am 21. November 2014 an, dass ein Augenschein vor Ort notwendig sei. Dazu lud es auch die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission ein. Anlässlich des Augenscheins vom 15. September 2015 zeigte sich, dass die geplante Aussichtsplattform nicht den ursprünglich eingereichten Plänen entsprach. Mit Einverständnis der Parteien sistierte der Präsident des Verwaltungsgerichts deshalb am 28. September 2015 das Verfahren bis zur Einreichung der abgeänderten Baupläne durch die Elm Ferienregion. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 2.4