Der Gemeinderat Glarus Süd trat am 6. November 2013 auf die Einsprache der Beschwerdeführerinnen nicht ein, da diese bereits durch das DBU abgewiesen worden sei. Am 13. November 2013 eröffnete die Gemeinde Glarus Süd der Elm Ferienregion die Baubewilligung bzw. die kantonale Ausnahmebewilligung. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 1.3 In der Folge gelangten die Beschwerdeführerinnen am 12. Dezember 2013 mit Beschwerde an den Regierungsrat und beantragten die Aufhebung der Baubewilligung bzw. der Ausnahmebewilligung. Der Regierungsrat wies die Beschwerde unter Ausstand des Vorstehers des DBU am 19. August 2014 ab. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 2. | ||||||||||||