Die in den Stellungnahmen der Abteilung Landwirtschaft vom 31. Januar 2013, der Abteilung Jagd und Fischerei vom 13. Februar 2013 sowie der Fachstelle Wanderwege vom 9. April 2013 formulierten Auflagen wurden zum integrierenden Bestandteil der Bewilligung erklärt (Disp.-Ziff. 5). Schliesslich wies das DBU die Einsprache gegen die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens ab (Disp.-Ziff. 6). | |||||||||||| | | |||||||||||| | 1.2.3 Der Gemeinderat Glarus Süd trat am 6. November 2013 auf die Einsprache der Beschwerdeführerinnen nicht ein, da diese bereits durch das DBU abgewiesen worden sei.