In der Folge erteilte es am 15. Oktober 2013 die Ausnahmebewilligung für das Bauvorhaben (Disp.-Ziff. 1). Dabei legte es fest, dass die Aussichtsplattform unterhalb des Schabellgipfels am "anlässlich der Begehung präsentierten Standort" zu platzieren sei. Vor der Realisierung seien den kantonalen und kommunalen Baubewilligungsbehörden detaillierte Plangrundlagen vorzulegen (Disp.-Ziff. 2). Der Höhenweg Pleus sei von der Abzweigung vom heutigen Weg im Pleus bis zum Lauchboden ca. 25 Höhenmeter tiefer anzulegen. Vor der Realisierung seien den kantonalen und kommunalen Baubewilligungsbehörden detaillierte Plangrundlagen vorzulegen (Disp.-Ziff.