Gegen das Bauvorhaben erhoben die Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz, die Pro Natura Glarus, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz sowie die mountain wilderness Schweiz (nachfolgend: Beschwerdeführerinnen) am 28. Februar 2013 bei der Gemeinde Glarus Süd Einsprache und beantragten, dass das Bauvorhaben nicht zu bewilligen sei. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 1.2.2 Am 20. Juni 2013 führte das DBU im Beisein der Parteien einen Augenschein durch, wobei es auf dessen Protokollierung verzichtete. In der Folge erteilte es am 15. Oktober 2013 die Ausnahmebewilligung für das Bauvorhaben (Disp.-Ziff. 1).