Am 20. Dezember 2012 ersuchte die Elm Ferienregion die Gemeinde Glarus Süd um Bewilligung des geplanten Bauvorhabens. Gleichentags ersuchte sie das Departement Bau und Umwelt (DBU) um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Das Baugesuch wurde im Amtsblatt vom 31. Januar 2013 publiziert. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz, die Pro Natura Glarus, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz sowie die mountain wilderness Schweiz (nachfolgend: Beschwerdeführerinnen) am 28. Februar 2013 bei der Gemeinde Glarus Süd Einsprache und beantragten, dass das Bauvorhaben nicht zu bewilligen sei.