{"Signatur": "GL_VG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-03-17", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_VG_001_VG-2014-00086_2016-03-17.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=623&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=3&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "d3a6cb5f7fa6049dcc1d5fb64551c80c"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["VG.2014.00086", "VG.2016.364"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht 17.03.2016 VG.2014.00086 (VG.2016.364)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht 17.03.2016 VG.2014.00086 (VG.2016.364)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht 17.03.2016 VG.2014.00086 (VG.2016.364)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Öffentliches Baurecht/Raumplanung/Umweltschutz"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:53:30", "Checksum": "14b92f8f77f453ed15fdbb90de9285a4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Verwaltungsgericht 17.03.2016 VG.2014.00086 (VG.2016.364)\nRegeste:\nÖffentliches Baurecht/Raumplanung/Umweltschutz\n\n\n2.2 Die Beschwerdegegnerin 1 weist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Gemeinde Glarus Süd hin. Indem die Aussichtsplattform nicht mehr auf dem Gipfel zu stehen komme, sondern etwas nach unten versetzt werde, werde dem Landschaftsschutz Genüge getan. Die von den Beschwerdeführerinnen vorgeschlagenen Alternativstandorte seien nicht zielführend und widersprächen dem Projektkonzept. Der Rundumblick über die Alpenlandschaft lasse sich nur realisieren, wenn die Aussichtsplattform am Schabellgipfel erstellt werde. Auch Gebiete ausserhalb der Bauzonen dürften touristisch erschlossen werden. Der gültige Zonenplan Sernftal sehe für das betroffene Gebiet kein touristisches Ausschlussgebiet, sondern in der überlagernden Nutzungsplanung die Zonen Wintersportzone und Intensiverholungsgebiet vor. Die Hängebrücke und die Aussichtsplattform seien integrale Bestandteile des Projekts Avanti, welche die Attraktivität der Berglandschaft für Wanderer steigern sollten. Die Standortgebundenheit der Hängebrücke ergebe sich aus dem Umstand, dass ihr eine wichtige Funktion im Sinne des Tourismuskonzepts zukomme. Zu beachten sei dabei, dass Hängebrücken im Schweizer Alpenraum verbreitet seien. Vorliegend sei der Eingriff minimal und die Landschaft werde nicht möbliert. |\n||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||\n|\n2.3 Die Beschwerdegegnerin 2 weist darauf hin, dass das betroffene Gebiet in einem touristischen Intensiverholungsgebiet liege. In diesem seien Freizeitanlagen wie beispielsweise Klettersteige oder Gebirgsunterkünfte erwünscht. Eine Intensivnutzung werde geradezu angestrebt. Sodann habe sich anlässlich des Augenscheins klar ergeben, dass einzig auf dem Schabellgipfel die angestrebte Rundumsicht über die Glarner Hauptüberschiebung erreicht werden könne. Die Aussichtsplattform und die Hängebrücke stellten einen Teil des geplanten Rundwegs dar und seien in den Wanderweg integriert. |\n||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||\n|\n2.4 Der Beschwerdegegner 3 vertritt die Ansicht, bei der positiven Standortgebundenheit werde nicht der Nachweis verlangt, dass der gewählte Standort der einzig mögliche sei. Soweit die Beschwerdeführerinnen geltend machten, der Schabellgrat und -gipfel würden in einem weitgehend unberührten Naturraum liegen, sei ihnen entgegenzuhalten, dass die gesamte Landschaftskammer, welche im touristischen Intensivgebiet Winter liege, durch die bereits bestehenden touristischen Infrastrukturen beeinträchtigt werde. Das gesamte Gebiet gehöre zu einem der vier Haupttourismusgebiete des Kantons Glarus. Bei der Aussichtsplattform und der Hängebrücke handle es sich um vergleichsweise kleine Anlagen, welchen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstünden. |\n||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||\n|\n2.5 Der Beschwerdegegner 4 führt aus, der touristische Zweck des Bauvorhabens bestehe darin, die Glarner Hauptüberschiebung einem breiteren Publikum näher zu bringen. Dies erfordere eine sehr gute Aussicht, weshalb es trotz der damit verbundenen höheren Auswirkungen auf das Landschaftsbild gerechtfertigt sei, die Aussichtsplattform beim Schabellgipfel zu erstellen. Die Hängebrücke sei standortgebunden und als Teil des Konzepts notwendig. Diese diene nämlich auch dazu, dass der Rundweg aufgewertet werde und so die Glarner Hauptüberschiebung einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden könne. |\n||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||\n|\n2.6 Die Natur- und Heimatschutzkommission führte in ihrer Stellungnahme aus, das Vorhaben als Ganzes bedeute einen unverhältnismässigen Eingriff in die Landschaft. Die Nachhaltigkeit des Vorhabens sei fraglich. Die Aussichtsplattform werde von weither sichtbar sein. Die geplante Hängebrücke sei etwas abgesenkt und daher von etwas weniger Orten aus gut sichtbar. Für die Aussichtsplattform sei die Variante ohne Terrainveränderungen vorzuziehen. Diese sei mit einigen Anpassungen zu realisieren. Die Hängebrücke sei am geplanten Ort technisch nicht notwendig. Der Grassattel könne problemlos zu Fuss überwunden werden. Anlagen, die nicht notwendig seien, sollten in der Landschaft nicht realisiert werden. Diesbezüglich sei die Standortgebundenheit nicht gegeben. Damit der jetzt nur für schwindelfreie Berggänger begehbare Grat zum Familienbergweg werde, seien aufwendige Sicherungsmassnahmen notwendig, welche einen deutlich zu grossen Eingriff zur Folge hätten. Zusammenfassend sei auf den Bau der Hängebrücke und den Ausbau des Gratwegs vom Schabellgipfel Richtung Westen zu verzichten. |\n||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||\n|\n3. |\n||||||||||||\n|\n3.1 Die Beschwerdegegnerin 1 bezweckt mit dem Tourismuskonzept Avanti die Förderung des Sommertourismus in der Elm Ferienregion. Teil des Konzepts ist die Erstellung eines Panoramawegs Schabell, welcher den Bekanntheitsgrad des Unesco Weltnaturerbes der Glarner Hauptüberschiebung (Tektonikarena Sardona) steigern soll. Dazu soll der westlich des Schabellgipfels gelegene Gratweg ausgebaut und namentlich verbreitert werden. Zur Erstellung eines Rundwanderwegs erweist sich zudem der Neubau eines Höhenwegs Pleus als notwendig. Weiter ist der Bau einer rund 45 m langen Hängebrücke auf dem Schabellgrat und einer Aussichtsplattform mit Informationstafeln beim Schabellgipfel vorgesehen. |\n||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||\n|"}