| |||||||||||| | | |||||||||||| | Damit wurden die Bauvorschriften eingehalten. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 6. | |||||||||||| | Zum Schluss stellt sich die Frage, ob die Kostenfolgen des vorinstanzlichen Entscheids als mitangefochten zu gelten haben. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 6.1 Die Beschwerdegegnerin 2 macht geltend, dies sei der Fall, weil die Beschwerdeführer die Aufhebung des gesamten vorinstanzlichen Entscheids beantragt hätten. Der Beschwerdegegner 3 ist hingegen wie die Beschwerdeführer der Meinung, dass sich der Streitgegenstand wegen der Dispositionsmaxime nicht auf die vorinstanzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen ausdehnen lasse.