Die Befahrbarkeit des Areals ist damit nicht zu beanstanden, womit die entsprechende Rüge ins Leere greift. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.6 Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass die Anlage im Hinblick auf die geplante Überbauung nur ungenügend erschlossen ist. Die bisherige Vorverlegung der Haltekante um 1,5 m vom Ausfahrtstor weg Richtung Kantonsstrasse reicht für die Einhaltung der Beobachtungsdistanz auf das Trottoir und den Fussgängerverkehr nicht aus. Es rechtfertigt sich daher, die Baubewilligung unter der Bedingung zu erteilen, dass die Haltekante um einen weiteren Meter vorverlegt sowie die seitlichen Abschrankungen ebenfalls um einen Meter verlängert werden.