Ferner ist nicht zu beanstanden, dass das Gutachten die Simulation mit einem Müllwagen vornahm. Zum einen handelt es sich dabei um ein Fahrzeug, welches nach der Bauphase nebst Personenwagen auf das Grundstück gelangen können müsste, zum anderen entspricht das Fahrzeug in etwa den Massen eines LKW, was das Gutachten ebenso ausführt. Sodann verkennen die Beschwerdeführer, dass das Gutachten die Zufahrt für Blaulichtorganisationen wie Sanität oder Feuerwehr explizit erwähnt. Das diesbezüglich Vorgebrachte zielt damit ins Leere. Aus dem Gesagten folgt, dass die Zufahrt zum Grundstück unbedenklich ist, sofern die Linienführung für LKW von Norden her erfolgt. | |||||||||||| | | |||||||||||| |