Dem und insbesondere auch der Ansicht, dass die Gefahr für einen Rückstau auf der Kantonsstrasse nur gering sei, ist zu folgen. Hinzu kommt, dass das streitbetroffene Areal während den Stosszeiten bis auf die Bauphase wohl nur selten mit LKW befahren werden wird. Sodann ist die Zufahrt zum Areal für Personenwagen sowohl von Norden als auch von Süden her möglich, was den Verkehrsfluss ebenfalls nicht übermässig beeinträchtigt. Ferner ist nicht zu beanstanden, dass das Gutachten die Simulation mit einem Müllwagen vornahm.