| |||||||||||| | | |||||||||||| | Das Gutachten zeigt mit einer weiteren Vorverlegung der Haltekante sowie einer Verlängerung der seitlichen Begrenzung um 1 m aber eine einfache bauliche Massnahme auf, wie die Verkehrssituation optimiert werden könnte. Dieser Lösung ist den Vorzug zu geben, da wie dargelegt die Anlage (noch) ungenügend erschlossen ist. Damit würde der Verkehrssicherheit Genüge getan. Die dadurch entstehende Restbreite des Trottoirs erscheint zudem ausreichend, damit der Verkehrsfluss der Fussgänger nicht erheblich beeinträchtigt würde.