Soweit die Beschwerdeführer geltend machen, bei der streitbetroffenen Zufahrt handle es sich um eine Neuanlage, ist ihnen nicht zu folgen. Vielmehr ergibt sich, dass die Zufahrt bereits seit längerer Zeit von Anwohnern genutzt wurde, um ihre Fahrzeuge auf dem Areal auf einem der insgesamt etwa 18 Parkplätze abzustellen. Dies erhellte sich auch anlässlich des Augenscheins vom 18. Dezember 2014. Sodann bleibt der Bereich zwischen der Zufahrt zur Anlage und der Kantonsstrasse aufgrund des geplanten Bauvorhabens bis auf einige sicherheitstechnische Vorkehrungen weitgehend unverändert, was ebenfalls für eine bereits bestehende Anlage spricht.