Lastwagen (LKW) sei es hingegen nur möglich, aus Richtung Norden her auf das Areal zu- und davon wegzufahren. Ein Kreuzen im Torbereich sei ebenfalls nicht möglich, weshalb ein solches arealintern gewährleistet werden müsse. Das Sichtfeld auf das Trottoir sei durch die bestehende Infrastruktur ungenügend. Mit einfachen baulichen Massnahmen könne dem jedoch begegnet werden. So seien die seitlichen Begrenzungen (Pfosten und Ketten) zur Kantonsstrasse hin um etwa 1 m zu verlängern, womit die Distanz vom Tor zur Haltekante etwa 2,5 m betragen würde. So könne die Beobachtungsdistanz gemäss VSS Norm 640 273a eingehalten werden.