Norm 640 273a gefordert – 2,5 m vorverlegt und mit seitlichen Abgrenzungen versehen werde. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.4 | |||||||||||| | 4.4.1 Anlässlich des Augenscheins vom 18. Dezember 2014 erachtete das Verwaltungsgericht die Frage der genügenden Erschliessung als nicht hinreichend geklärt, weshalb es bei der I.______AG ein Verkehrsgutachten in Auftrag gab. Im Gutachten vom 25. Februar 2015 kam die I.______AG zum Schluss, die Befahrbarkeit der bestehenden Zu-/Wegfahrt sei für Personenwagen gewährleistet. Lastwagen (LKW) sei es hingegen nur möglich, aus Richtung Norden her auf das Areal zu- und davon wegzufahren.