Schliesslich dürfe die Einfahrt in die Kantonsstrasse nur in Richtung Norden erfolgen, weshalb eine Beschilderung "Rechtsabbiegen" anzubringen sei. Eine solche Beschränkung müsse durch die Kantonspolizei verfügt und im Amtsblatt publiziert werden, weshalb frühzeitig vor Inbetriebnahme der Tiefgaragenanlage ein entsprechender Antrag einzureichen sei. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3.6 Das kantonale Tiefbauamt nahm am 21. November 2013 Stellung. Es legte dar, dass innerhalb der geschlossenen Ortslage Zu- und Wegfahrmöglichkeiten zu den angrenzenden Liegenschaften zulässig seien, wenn die Vorschriften gemäss VSS Norm 640 273a eingehalten würden.