Insgesamt könne dem Baugesuch nur unter Auflagen entsprochen werden. So seien der linke und rechte Bereich der Zufahrt zur Kantonsstrasse von sichthemmenden Gegenständen freizuhalten. Beim Überqueren des Trottoirs müsse den Fussgängern und fahrzeugähnlichen Geräten der Vortritt gewährt werden. Ferner seien die auf der Kantonsstrasse befindlichen Fahrzeuge gegenüber denjenigen von der streitbetroffenen Parzelle her vortrittsberechtigt. Die Ein- und Ausfahrt zur geplanten Tiefgarage sei so zu gestalten, dass sich keine Rückstaus bilden würden. Schliesslich dürfe die Einfahrt in die Kantonsstrasse nur in Richtung Norden erfolgen, weshalb eine Beschilderung "Rechtsabbiegen" anzubringen sei.