| |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3.5 Am 24. Oktober 2013 nahm die Kantonspolizei nach einer verkehrspolizeilichen Prüfung nochmals Stellung. Es handle sich um einen stark frequentierten Strassenabschnitt. Die Geschwindigkeit sei auf 50 km/h begrenzt. Die erforderliche Knotensichtweite gemäss VSS Norm 640 273a bei der Ausfahrt über das Trottoir könne eingehalten werden. Es seien keine unmittelbaren Sichthindernisse gegeben. Die Verkehrssicherheit sei damit grundsätzlich gewährleistet, wobei ein "Linksabbiegen" Richtung Glarus Süd erschwert sei. Insgesamt könne dem Baugesuch nur unter Auflagen entsprochen werden.