Eine entsprechende Zustimmung für die Ein- und Ausfahrt liege sowohl von der kantonalen Abteilung Tiefbau als auch von der Kantonspolizei vor. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3.4 Anlässlich des vorinstanzlichen Augenscheins vom 17. Oktober 2013 führte die Kantonspolizei weiter aus, dass die Unterlagen zum Parkplatzkonzept sowie zur Zufahrt von der Kantonsstrasse her nicht eingereicht worden seien. Das Verkehrsaufkommen in der Gemeinde Näfels sei zunehmend und man habe an dem vorliegenden Knotenpunkt einen starken Strassenverkehr, viele Fussgänger und insbesondere auch einen Schulweg. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3.5