| |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3.3 In der Baubewilligung vom 20. März 2013 hielt die Beschwerdegegnerin 2 fest, dass die geplante Tiefgarage mit 26 Abstellplätzen von der Kantonsstrasse her bereits über die bestehende Zufahrt erschlossen sei. Die Frage der Erschliessung sei im Vorfeld unter Einbezug der kantonalen Fachstellen eingehend geprüft worden. Man sei zum Schluss gekommen, dass die bestehende Zufahrt die geeignetste Lösung darstelle. Eine entsprechende Zustimmung für die Ein- und Ausfahrt liege sowohl von der kantonalen Abteilung Tiefbau als auch von der Kantonspolizei vor.