Aus dem Mitbericht der Kantonspolizei vom 17. Dezember 2012 ergibt sich, dass den eingereichten Planunterlagen bzw. dem Baubeschrieb die für die Beurteilung notwendigen Pläne für ein Parkplatzkonzept sowie für die Einfahrt zur Kantonsstrasse fehlten. Diese seien nachzureichen, wobei allfällige Forderungen und Auflagen aus der Nachbeurteilung ausdrücklich vorbehalten blieben. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3.2 Aus der Stellungnahme der kantonalen Abteilung Tiefbau vom 14. Januar 2013 lässt sich einzig entnehmen, es sei darauf zu achten, dass kein Oberflächenwasser vom privaten Grundstück auf das Trottoir sowie die Kantonsstrasse gelangen könne. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3.3