Diese sei aber nicht erheblich bzw. halte sich in Grenzen. Dass sich durch die Mehrfrequenz ein übermässiger Rückstau bilde, sei eine reine Mutmassung und werde nicht substantiiert dargelegt. In baulicher Hinsicht sei an der Zufahrt zum Grundstück nichts zu beanstanden. Ferner werde der Verkehrssicherheit mit den aufgetragenen Auflagen ausreichend Rechnung getragen. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 4.3 | |||||||||||| | 4.3.1 Aus dem Mitbericht der Kantonspolizei vom 17. Dezember 2012 ergibt sich, dass den eingereichten Planunterlagen bzw. dem Baubeschrieb die für die Beurteilung notwendigen Pläne für ein Parkplatzkonzept sowie für die Einfahrt zur Kantonsstrasse fehlten.