Sodann nahm sie auf Antrag hin nochmals Stellung und legte nachvollziehbar dar, weshalb das Bauvorhaben aus ortsbild- sowie denkmalschutztechnischer Sichtweise unproblematisch sei und weshalb auf ein eingehende Prüfung durch das BAK verzichtet werden könne. So erfahren die umliegenden geschützten Objekte keine direkten baulichen Einwirkungen. Auch das BAK war in seinem E-Mail an die Fachstelle offenbar der Ansicht, dass keine Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben ersichtlich sei, ansonsten sein Einverständnis notwendig gewesen wäre. Sodann wird der geschützte Teil der Umgebungsmauer durch das Bauprojekt nicht tangiert, da das Zufahrtstor und der Zufahrtsbereich nicht geschützt sind.