Einerseits wurde bereits im ersten Bericht dargelegt, dass man sich vorgängig mit dem Bauprojekt befasst habe, wovon auch die Beschwerdeführer Kenntnis nehmen konnten. Andererseits erwähnte die Fachstelle in ihrem ersten Bericht die Farbgebung sowie die Gestaltungsweise der geplanten Gebäude, was ebenfalls darauf hindeutet, dass sie sich mit dem Ortsbildschutz befasste. Sodann nahm sie auf Antrag hin nochmals Stellung und legte nachvollziehbar dar, weshalb das Bauvorhaben aus ortsbild- sowie denkmalschutztechnischer Sichtweise unproblematisch sei und weshalb auf ein eingehende Prüfung durch das BAK verzichtet werden könne.