Vielmehr lässt sich den Akten entnehmen, dass die Fachstelle bereits bei der Projektausarbeitung miteinbezogen wurde. So war man sich bereits vor der Ausarbeitung des Projekts offensichtlich bewusst, dass es sich um ein sensibles Baugebiet handle. Dass die erste Stellungnahme der Fachstelle Denkmalpflege in der Folge nur sehr kurz ausfiel, kann den Beschwerdegegnern aber nicht zum Nachteil gereichen. Einerseits wurde bereits im ersten Bericht dargelegt, dass man sich vorgängig mit dem Bauprojekt befasst habe, wovon auch die Beschwerdeführer Kenntnis nehmen konnten.