| |||||||||||| | | |||||||||||| | 3.4 Wie bereits ausgeführt, liegt die streitbetroffene Parzelle in einem Gebiet mit Ortsbild- und Umgebungsschutz. Hinzu kommt, dass der Bundesrat den gesamten Dorfkern der Gemeinde Näfels im ISOS aufgenommen hat. Diese Umstände führen jedoch nicht dazu, dass im geschützten Gebiet sämtliche Bauvorhaben von vornherein verboten wären. Vielmehr hatte die Baubewilligungsbehörde eine Interessenabwägung vorzunehmen und im Sinne einer Verhältnismässigkeitsprüfung zu evaluieren, ob sich das geplante Bauprojekt mit dem Ortsbildschutz verträgt bzw. dem Bauvorhaben keine höherrangigen Rechte entgegenstehen.