Schliesslich sei ihr erster Bericht aufgrund der vorangegangenen Projektentwicklung nur kurz ausgefallen. | |||||||||||| | | |||||||||||| | Dem E-Mail von J.______, Jurist beim Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI), BAK, an die Fachstelle Denkmalpflege vom 31. Oktober 2013 lässt sich entnehmen, dass im Falle der Pfarrkirche keine explizite Verpflichtung ersichtlich ist, bei Bauten in deren Umgebung das Einverständnis des BAK einzuholen. Allerdings sei ein Einbezug des BAK dann sinnvoll, wenn das geschützte Objekt durch eine Baute beeinträchtigt werden könnte. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 3.4