| |||||||||||| | | |||||||||||| | 3.3.4 Am 31. Oktober 2013 ergänzte die Fachstelle Denkmalpflege, dass kein Einbezug des BAK erforderlich sei, wenn nicht unmittelbar an der Pfarrkirche selbst bauliche Veränderungen vorzunehmen seien. Sodann sei man zum Schluss gekommen, dass die geplante Überbauung dem Ortsbild nicht abträglich sei, zumal die Bauordnung von Näfels an dieser Stelle eine solche vorsehe. Schliesslich sei ihr erster Bericht aufgrund der vorangegangenen Projektentwicklung nur kurz ausgefallen.