Daneben liegt ein Teil der streitbetroffenen Parzelle in der Ortsschutzzone und in der Umgebungsschutzzone der Pfarrkirche. Schliesslich ergibt sich aus dem Anhang des Nutzungsplans Talgebiet 2005, dass die Umgebungsmauer der Parzelle entlang der Kantonsstrasse als schützenswert eingetragen ist | |||||||||||| | | |||||||||||| | 3.3.2 Im Mitbericht der Fachstelle Denkmalpflege vom 6. Dezember 2012 wird ausgeführt, dass das Bauvorhaben in Bezug auf Denkmalpflege und Ortsbildschutz überprüft worden sei. Es hätten Sitzungen mit Bauherrschaft, Gemeinde und Denkmalpflege stattgefunden, worauf die dabei geäusserten Anliegen der Fachstelle Denkmalpflege ins Projekt aufgenommen worden seien.