Da es sich vorliegend um ein Bauprojekt in einem äusserst sensiblen Bereich handle und diesbezüglich kaum ein extremerer Fall denkbar sei, wäre bereits die Beschwerdegegnerin 2 zur Einholung eines neutralen Gutachtens angehalten gewesen. Sodann sei der Schutz der Kirchenumgebung, der umliegenden geschützten Objekte sowie des Freulerpalastes nicht nur ihr Anliegen, sondern auch dasjenige von vielen weiteren Einwohnern der Gemeinde Näfels, wofür die ins Recht gelegte Unterschriftensammlung spreche. Ferner sei eine weniger einschneidende Ausführung der geplanten Bauten möglich, welche dem bestehenden Charakter des betroffenen Quartiers besser gerecht werde. | |||||||||||| | | |||||||||||| |