Sie lege nicht dar, weshalb dem Bauprojekt eine Blankobewilligung zu erteilen sei. Zudem sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Beschwerdegegner 3 den Bericht der Fachstelle Denkmalpflege vom 31. Oktober 2013 als fachlich detaillierten Amtsbericht erachtet habe. Dieser umfasse lediglich eine Seite und nehme einzig dazu Stellung, weshalb das BAK nicht beigezogen werden müsse. Zum Bauvorhaben selbst führe das Amt nur kurz aus, dass die Überbauung dem Ortsbild nicht abträglich sei. Im Ergebnis seien die beiden Berichte nur als eine voreingenommene Haltung zu werten.