Zudem lägen diverse geschützte Objekte in unmittelbarer Nähe zum geplanten Bauprojekt. Dazu gehöre auch die Umgebungsmauer, welche entlang der Kantonsstrasse verlaufe. Die Frage des Orts- und Denkmalschutzes sei nur ungenügend abgeklärt worden, indem man sich bei der Beurteilung einzig auf den äusserst knappen Mitbericht der Fachstelle Denkmalpflege vom 6. Dezember 2012 abgestützt habe. Letztere nehme weder Bezug auf die bestehende rechtliche Ordnung, noch erwähne sie die Ortsbildschutzzone sowie die umliegenden geschützten Objekte. Sie lege nicht dar, weshalb dem Bauprojekt eine Blankobewilligung zu erteilen sei.