Des Weiteren sei nahezu die gesamte Gemeinde Näfels im ISOS aufgeführt, was aber nicht per se zu einem Objektschutz führe. Den Beschwerdeführern sei zwar beizupflichten, dass die Pfarrkirche ein schützenswertes Objekt darstelle, hingegen liege für das streitbetroffene Baugrundstück kein Umgebungsschutz vor, weshalb sich ein Einbezug des Bundesamtes für Kultur (BAK) erübrigt habe. Sodann werde nicht in der direkten Umgebung der Pfarrkirche gebaut. Der die Pfarrkirche umgebende, öffentliche und unbebaute Raum bleibe bestehen.