46 RBG sei in Art. 56 RBG und Art. 66 BauV näher umschrieben. Die darin erwähnten Voraussetzungen seien vorliegend nicht erfüllt, weshalb keine Pflicht für einen Überbauungsplan gegeben sei. Abgesehen davon, könne ein Überbauungsplan verlangt werden, wenn das Bauprojekt nicht zonenkonforme Auswirkungen habe. Dies sei vorliegend ebenfalls nicht der Fall. Im Ergebnis liege damit weder eine falsche Rechtsanwendung noch ein Verstoss gegen Art. 46 RBG vor. Des Weiteren sei nahezu die gesamte Gemeinde Näfels im ISOS aufgeführt, was aber nicht per se zu einem Objektschutz führe.