46 RBG damit falsch angewendet. Erhebliche Auswirkungen habe das streitbetroffene Bauvorhaben unter anderem, weil es in einem Teil der Gemeinde liege, welcher zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) gehöre und weil die in unmittelbarer Nähe gelegene Kirche St. Hilarius (nachfolgend: Pfarrkirche) sowie ein Teil des Baugrundstücks unter speziellem Schutz stünden. Gestützt auf den Nutzungsplan Talgebiete 2005 komme hinzu, dass das Grundstück in der Orts- bzw. Umgebungsschutzzone der Pfarrkirche liege und ein Teil der geschützten Mauerfassade auf dem Grundstück selbst gelegen sei.