Am 18. Dezember 2014 nahm das Verwaltungsgericht einen Augenschein vor Ort vor. Mit Verfügung vom 20. Januar 2015 beauftragte das Verwaltungsgericht die I.______AG, Büro für Raumplanung, ein Gutachten über die verkehrsmässige Erschliessung des Grundstücks zu erstellen. Dem kam die I.______AG am 25. Februar 2015 nach. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 2.4 In ihrer Replik vom 8. April 2015 hielten A.______ und B.______ sowie C.______ an ihren Beschwerdeanträgen fest. Mit Duplik vom 6. Mai 2015 hielt das DBU an seinen Anträgen ebenso fest wie E.______ und F.______ am 13. Mai 2015 sowie die Gemeinde Glarus Nord am 1. Juni