und F.______ die Baubewilligung unter verschiedenen Auflagen und Bedingungen. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 1.3 Die am 29. April 2013 dagegen erhobene Beschwerde wies das Departement Bau und Umwelt (DBU) am 11. August 2014 ab (Disp.-Ziff. 1) und ergänzte die Formulierung in Ziff. 1 der Verfügung der Gemeinde Glarus Nord vom 20. März 2013 mit verkehrspolizeilichen Auflagen (Disp.-Ziff. 2). Ferner auferlegte es der Gemeinde Glarus Nord einen Teil der amtlichen Kosten, schrieb den restlichen Betrag zu Lasten der Staatskasse ab und erstattete A.______ und B.______ sowie C.______ den geleisteten Kostenvorschuss zurück (Disp.-Ziffn. 3-6). Schliesslich sprach es A.______ und B.__