|||||||||||| | | |||||||||||| | Die Kammer zieht in Erwägung: | |||||||||||| | I. | |||||||||||| | 1. | |||||||||||| | 1.1 A.______ und B.______ sind Eigentümer der am […] in Näfels in der Dorfkernzone gelegenen Parz.-Nr. […], Grundbuch Näfels. Am 23. November 2012 reichten sie bei der Gemeinde Glarus Nord ein Gesuch für den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern auf der vorgenannten Parzelle ein. Das Gesuch wurde im Amtsblatt vom […] publiziert. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 1.2 Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem A.______ und B.______ sowie C.______ am 3. Januar 2013 Einsprache. Die Gemeinde Glarus Nord wies die Einsprache am 20. März 2013 ab und erteilte E.______ und F.______