Die Verwendung offener Normen und die Gesetzesdelegation haben gemeinsam, dass der Gesetzgeber in einem bestimmten Bereich auf eine abschliessende Regelung verzichtet und damit den Verwaltungsbehörden einen gewissen Freiraum gewährt. Bei offenen Normen bezieht sich der Freiraum in der Regel auf die Rechtsanwendung und soll ermöglichen, den konkreten Umständen des Einzelfalls Rechnung zu tragen oder die Sachrichtigkeit der Entscheidung zu gewährleisten.