Bei anderen Verfehlungen sind die Vorgaben des Rasters detaillierter. So sind erstmals ungenügende Arbeitsbemühungen beispielsweise mit drei bis vier Einstelltagen, erstmals keine Arbeitsbemühungen mit fünf bis neun Einstelltagen, eine Ablehnung einer auf eine Woche befristeten Arbeitsstelle mit drei bis fünf Einstelltagen oder das erstmalige Fernbleiben an einem Beratungs- oder Kontrollgespräch ohne entschuldbaren Grund mit fünf bis acht Einstelltagen zu sanktionieren. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.1.2 Das unvollständige oder unwahre Ausfüllen des Formulars "Angaben der versicherten Person" ist zu diesen Tatbeständen in Beziehung zu setzen.