Die Arbeitslosenkasse forderte deshalb am 5. Juni die zu viel bezogenen Taggelder zurück. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.3 Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Glarus verfügte am 20. Juni 2014 die Einstellung von A.______ in der Anspruchsberechtigung für 40 Tage, weil er auf den Formularen "Angaben der versicherten Person für die Monate April 2014 und Mai 2014" eine Erwerbstätigkeit verneint und damit unwahre Angaben gemacht habe. Die von A.______ hiergegen am 27. Juni 2014 erhobene Einsprache wies das Amt für Wirtschaft und Arbeit am 7. Juli 2014 ab. | |||||||||| | | |||||||||| | 3. | |||||||||| | Am 8. September 2014 gelangte A.______ mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht