Strasse gestellt werden, was so bewilligt worden sei. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.9.9 Bei der Zufahrtsstrasse zu den vier Einfamilienhäusern (Parz-Nrn. […]-[…], Grundbuch […]), handle es sich wiederum um eine Quartierstrasse, bei welcher der Abstand von 3,00 m ausreichend sei. Die Strassen seien mit einem Perimeterverfahren geplant und erstellt worden. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.9.10 Das Bauvorhaben auf Parz.-Nr. […], Grundbuch […], sei am 11. November 2010 durch die alte Gemeinde bewilligt worden und vorliegend nicht zu beachten. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.9.11 Die Parz.-Nr.