| |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.9.6 Bei der Parzelle Nr. […], Grundbuch […], handle es sich beim […]weg um eine interne Quartierstrasse (Servitutsweg und Sackgasse). Es gelte ein Abstand von 3,00 m. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.9.7 Bei den Bauprojekten auf den Parzellen Nrn. […] und […] sowie […] handle es sich um ältere Bauten. Für Unterschreitungen des Strassenabstandes gegen die Kantonsstrasse sei dabei der Kanton zuständig. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.9.8 Bei der auf Parz.-Nr. […] Grundbuch […], errichteten Baute handle es sich um einen Velounterstand. Gemäss Überbauungsplan dürfe dieser bis auf 2,00 m an die Grenze/Strasse gestellt werden, was so bewilligt worden sei.