| |||||||||| | | |||||||||| | 6.3 Anhand der durch die Beschwerdegegnerin 1 geprüften Gesuche um eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands ist zu untersuchen, ob eine gesetzwidrige Praxis besteht, auf welche sich der Beschwerdeführer berufen kann. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.1 Am 13. April 2011 verweigerte die Beschwerdegegnerin 1 eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Strassenabstands für die Erstellung eines Carports (Parz.-Nr. […], Grundbuch […]). | |||||||||| | | |||||||||| | 6.3.2 Am 23. Februar 2011 erteilte die Beschwerdegegnerin 1 die Ausnahmebewilligung für den Neubau eines offenen Carports angebaut am bestehenden Wohnhaus (Parz.-Nr.