Das Verkehrsaufkommen kann sodann als zunehmend bezeichnet werden. Auf allen Seiten liegt zudem Bauerwartungsland. | |||||||||| | Daher kann entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, der Parkplatz neben der Doppelgarage bei der X-Strasse und die den Strassenabstand verletzende Garage genügten den Anforderungen an die Verkehrssicherheit. | |||||||||| | | |||||||||| | 6. | |||||||||| | Weiter ist zu prüfen, ob der Beschwerdeführer aus dem Grundsatz "Gleichbehandlung im Unrecht" (vgl. BGer-Urteil 1C_330/2013 vom 15. Oktober 2013 E. 4.1) etwas zu seinen Gunsten ableiten kann. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.1