Im Übrigen ist es zumindest fraglich, ob die strittige Baute die Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfüllt. Die Garagen grenzen direkt an die Kreuzung Y-Strasse/X-Strasse. Die Gemeindestrasse Y-Strasse führt vom Kreisel […] Richtung […] Industrie. Es besteht auf der Y-Strasse eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Bei der X-Strasse handelt es sich um eine verkehrsberuhigte Strasse mit einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Von der Y-Strasse in Richtung Z-Strasse besteht eine Unterführung. Der Bereich Kreuzung Y-Strasse/X-Strasse ist auch verkehrsberuhigt.