Empfehlungen], https://www.ag.ch/de/bvu/mobilitaet_verkehr/ strasseninfrastruktur/strassennetz/sicht_an_knoten_und_ausfahrten/sicht_ an_knoten_und_ausfahrten_1.jsp). Die Werte der Sichtweiten können je nach Funktion der Strasse unterschiedlich sein (vgl. Empfehlungen, 2.3). | |||||||||| | | |||||||||| | 5. | |||||||||| | 5.1 Weder ist aus den Akten ersichtlich noch wird durch den Beschwerdeführer geltend gemacht, dass er aufgrund besonderer Verhältnisse auf die Unterschreitung des Strassenabstands angewiesen sei. Insbesondere legt er nicht dar, dass er gesetzmässige Alternativen zum stritten Bau geprüft hätte, diese aber aus im Grundstück liegenden Gründen nicht habe verwirklichen können.