In welchen Fällen durch eine geplante Ausfahrt eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, ist anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse zu beantworten, wobei insbesondere der Strassentyp und seine verkehrsplanerische Funktion, die Intensität der geplanten Nutzung sowie die Sichtverhältnisse zu berücksichtigen sind. Als Auslegungshilfe können die Behörden auf die Normblätter der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) zurückgreifen. Diese legen die Anforderungen fest, denen ein Strassenbauprojekt zu genügen hat.